Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Internetportals www.pitch-point.de für die Online-Registrierung von Autoren
1. Allgemeines
Die folgenden Bestimmungen regeln die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Registrierung als Autor und das Einstellen von Werken des Autors bei www.pitch-point.de - im Folgenden pitch-point genannt - sowie die Rechtsbeziehung zwischen dem Autor und pitch-point, die durch die Registrierung als Autor entsteht.Sinn und Zweck einer Registrierung als Autor ist die Möglichkeit des Autors, seine Werke auf dem Internetportal von pitch-point interessierten Dritten, insbesondere Verlagen, Produzenten etc. als Nachfrager zugänglich zu machen und diesen zu ermöglichen, mit dem Autor bei Interesse an einem Werk in Kontakt zu treten.pitch-point tritt nicht als Vermittler auf. pitch-point stellt lediglich die Internetplattform zur Verfügung, damit Autoren ihre Werke Dritten präsentieren und interessierte Dritte (Nachfrager) mit dem Autor Kontakt aufnehmen können.
2. Voraussetzung einer Online-Registrierung als Autor
Voraussetzung der Online-Registrierung als Autor ist die Volljährigkeit
des Autors (18 Jahre alt) nach den Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen
Gesetzbuches.
Für eine Online-Registrierung ist die Angabe der vollständigen
Kontaktdaten sowie der weiteren persönlichen Daten gemäß dem
Registrierungsformular notwendig.
3. Annahme und Ablehnung der Registrierungsanfrage
a) Die Registrierung des Autors erfolgt erst durch die Annahmeerklärung von pitch-point. Durch das Anklicken des Buttons zur Registrierung werden die Registrierungsdaten an pitch-point als Registrierungsangebot übertragen. Erst durch die Annahmeerklärung von pitch-point, die gesondert gegenüber dem Autor in Textform (E-Mail, Fax oder Post) erfolgt, ist eine wirksame Registrierung in die Datenbank von pitch-point zustande gekommen. Ein Anspruch auf Annahme des Registrierungsangebots besteht nicht. Die Registrierungsanfrage wird in der Regel binnen 24 Stunden durch pitch-point beantwortet. Ein Anspruch auf Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.
b) Lehnt pitch-point die Registrierungsanfrage des Autors ab, werden die personenbezogenen Daten des Autors binnen eines Monats gelöscht.
4. Kostenlose Registrierung, Löschung der Registrierung
Mit Annahme der Registrierungsanfrage und
Aufnahme in die Datenbank von pitch-point werden die vom Autor angegebenen
Daten in der Registrierungsdatenbank aufgenommen.
Die Registrierung ist kostenlos
und für den Autor unverbindlich.
Die Registrierung kann vom Autor jederzeit
gelöscht werden. Lediglich das Anbieten von Werken ist kostenpflichtig.
5. Anbieten von Werken
Der
registrierte Autor hat die Möglichkeit, seine Werke interessierten Dritten
(Verlage, Produzenten etc.) durch das kostenpflichtige Einstellen von Projekten
vorzustellen bzw. anzubieten.
Interessierte Dritte (Verlage, Produzenten etc.)
können die vom Autor freigegebenen mit dem Status „aktiv“ gekennzeichneten
Projekte einsehen und mit dem Autor mittels der angegebenen Kontaktdaten
Kontakt aufnehmen. Mit dem Status „deaktiv“ und „gelöscht“ gekennzeichnete
Projekte können von Dritten nicht eingesehen werden.
Der registrierte
Autor sieht nur die Anzahl der Nachfrager, nicht aber die Namen der Nachfrager,
die sein Projekt eingesehen haben.
6. Kostenpflichtige Registrierung von Projekten des Autors
Die kostenpflichtige Registrierung von Projekten des Autors wird wie folgt vorgenommen:Durch das Anklicken des Buttons zur Registrierung von Projekten werden die Registrierungsdaten an pitch-point als Registrierungsangebot übertragen.
a) Projekte werden sofort freigeschaltet, wenn eine Bezahlung per PayPal erfolgt.
b) Wird durch Überweisung bezahlt, erfolgt die Freischaltung des Projekts erst bei Zahlungseingang auf das angegebene Konto von pitch-point. In jedem Fall erhält der Autor eine Bestätigungsmail in Form einer Annahmeerklärung von pitch-point, die gesondert gegenüber dem Autor in Textform (E-Mail, Fax oder Post) erfolgt und die die wirksame Registrierung von Projekten des Autors in die Datenbank von pitch-point bestätigt.
c) Dem Autor steht bei der kostenpflichtigen Registrierung ein Widerrufsrecht von 2 Wochen nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte zu. Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert.
7. Verlage, die nach dem Kostenbeteiligungsprinzip arbeiten
Obwohl pitch-point größten Wert darauf legt, dass keine Verlage, bei denen Autoren im Falle des Zustandekommens eines Vertrages die gesamten oder einen Teil der Produktions- und/oder Absatzkosten zu tragen haben („Kostenbeteiligungsprinzip“) – wie dies z.B. bei Druckkostenzuschussverlagen oder book on demand der Fall ist – als Nachfrager die Autoren kontaktieren und pitch-point sich im Rahmen der Registrierung der Verlage von diesen versichern lässt, dass der Verlag nicht nach diesem Prinzip arbeitet, bitten wir den Autor darum, pitch-point unverzüglich zu informieren, falls doch ein solcher Verlag eine Anfrage beim Autor vornimmt, damit pitch-point die notwendigen Maßnahmen zur Sperrung derartiger Verlage ergreifen kann.
8. Laufzeit und Kosten der Einstellung von Projekten (Werke)
a) Die Registrierung von Projekten des Autors erfolgt je nach Auswahl des Autors mit einer Vertragslaufzeit von 3 bis 12 Monaten je Projekt.
b) Die Kosten der Registrierung von Projekten des Autors belaufen sich – mit Ausnahme von Sonderaktionen, die gesondert auf pitch-point angekündigt werden:
- bei einer Laufzeit von 3 Monaten auf 5,90 € je Projekt,
- bei
einer Laufzeit von 6 Monaten auf 9,90 € je Projekt,
- bei einer Laufzeit
von 12 Monaten auf 16,90 € je Projekt.
Die Kosten sind jeweils im Voraus gemäß den im Registrierungsformular ausgewählten Zahlungsmodalitäten zu begleichen. Der Monat wird systembedingt mit 30 Tagen berechnet.
c) Die Registrierung endet mit Ablauf der gewählten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
d) Ca. 2 Wochen vor Beendigung der Laufzeit erhält der Autor von pitch-point eine E-Mail mit der Erinnerung, dass die Laufzeit der Registrierung seines eingestellten Projekts in Kürze ausläuft und wie die Laufzeit verlängert werden kann. Der Autor kann die Registrierung bis 1 Monat nach Beendigung der Laufzeit verlängern, wenn er die Verlängerung der Registrierung gemäß den Modalitäten der Verlängerungsoption vornimmt und die Kosten hierfür gemäß den Zahlungsmodalitäten begleicht. Wird die Frist zur Verlängerung der Laufzeit nicht eingehalten, wird die Registrierung des Projekts binnen 6 Wochen nach Ende der Laufzeit gelöscht.
e) Die Registrierung von Projekten des Autors kann von beiden Parteien während der Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen (E-Mail, Telefax oder Post).
Ein zur fristlosen Kündigung
durch pitch-point berechtigter wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
-
wenn der Autor gegen die vorliegenden AGB oder Registrierungsbedingungen
nicht nur unerheblich verstößt, oder
- wenn der Autor Projekte
mit strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten (z.B. Verstöße
gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder den Jugendmedienschutzstaatsvertrag
(JMStV), Volksverhetzung, pornografische Inhalte) anbietet oder verbreitet,
oder
- wenn der Autor unter Verletzung von Urheberrechten Dritter oder sonstigen
Schutzrechten Projekte anbietet,
- wenn pitch-point von Dritten auf rechtswidrige
Inhalte (Verletzung von Urheber- und Markenrechten Dritter, Verletzung des
Allgemeinen Persönlichkeitsrechts infolge diffamierender Äußerungen
und unwahrer Tatsachenbehauptungen) hingewiesen wird und die Rechtswidrigkeit
der Inhalte pitch-point gegenüber glaubhaft gemacht wird,
- wenn der
Autor die kostenpflichtige Registrierung von Projekten nicht rechtzeitig
im Sinne der Ziffer 8d) vornimmt.
Ein zur fristlosen Kündigung durch den Autor berechtigter wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn pitch-point seine Verpflichtungen zur kostenpflichtigen Registrierung von Projekten und Vorhaltung der Projektdaten in nicht nur unerheblicher Weise verletzt.
9. Freistellung von Schutzrechten Dritter
Der Autor stellt pitch-point von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte aus der Verletzung von Urheber- oder Markenrechten durch den Autor ergeben können.
10. Haftung von pitch-point
a) pitch-point haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von pitch-point oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von pitch-point beruhen.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) beschränkt sich die Haftung von pitch-point der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
c) Für die leicht fahrlässige Pflichtverletzung, wie Verzug oder subjektive Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässige Schutzpflichtverletzungen haftet pitch-point nicht, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
d) Die vorstehenden unter Ziffer b) und c) genannten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von pitch-point oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von pitch-point beruhen.
e) Die Haftung für Datenverlust bei pitch-point ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, wenn nur eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung von pitch-point oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
11. Geheimhaltung pitch-point behandelt alle Informationen und Unterlagen, die ihm von dem Autor zugehen oder bekannt werden, strikt vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Personenbezogene Daten, die nicht für Dritte bestimmt sind, werden so gesichert, dass Kenntnisse und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind, auch über die Registrierungsbeendigung hinaus.
12. Datenschutz
a) Die Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediendatenschutzes gemäß den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert.
b) pitch-point verwendet die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG und TMG.
c) Die personenbezogenen Daten des Autors werden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der Registrierung erforderlich sind (Bestandsdaten), ausschließlich zur Abwicklung des zwischen pitch-point und dem Autor bestehenden Registrierungsverhältnisses verwendet.
d) Die personenbezogenen Daten des Autors, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Dienstleistung von pitch-point zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des zwischen dem Autor und pitch-point bestehenden Registrierungsverhältnisses verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation des Autors als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Autor in Anspruch genommenen Telemedien.
e) Dem registrierten Nachfrager und dem registrierten Autor wird aus Gründen der Transparenz die Möglichkeit eingeräumt, die Liste aller aktuell registrierten Nachfrager einzusehen. Die Liste der registrierten Nachfrager enthält nur den Firmennamen des Nachfragers und keine weiteren Kontaktdaten. Der Nachfrager und der Autor verpflichten sich, diese Daten nicht für kommerzielle Kommunikation oder für sonstige werbliche Zwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Der registrierte Autor sieht nicht, welcher Nachfrager sein Projekt eingesehen hat. Er sieht nur, welche Anzahl von Nachfrager sein Projekt eingesehen hat.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
a) Wenn der Autor Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für alle sich aus der Registrierung ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflichten des Autors, der Geschäftssitz von pitch-point.
b) Wenn der Autor Kaufmann ist, ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von pitch-point alleiniger Gerichtsstand. pitch-point ist aber berechtigt, den Autor auch an dessen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu verklagen.
c) Die Vertragsbeziehungen zwischen pitch-point und dem Autor unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
d) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Internetportals www.pitch-point.de für die Online-Registrierung von Nachfragern
1. Allgemeines
Die folgenden Bestimmungen regeln die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Registrierung als Nachfrager (Verlage, Produzent etc.) bei www.pitch-point.de - im Folgenden pitch-point genannt - sowie die Rechtsbeziehung zwischen dem Nachfrager und pitch-point, die durch die Registrierung als Nachfrager entsteht.Sinn und Zweck einer Registrierung als Nachfrager ist die Möglichkeit des Nachfragers, mit Autoren in Kontakt zu treten, die ihre Werke auf dem Internetportal von pitch-point interessierten Dritten, insbesondere Verlagen, Produzenten etc. anbieten.
pitch-point tritt nicht als Vermittler auf. pitch-point stellt lediglich die Internetplattform zur Verfügung, damit Autoren ihre Werke Dritten präsentieren und interessierte Dritte (Nachfrager) mit dem Autor Kontakt aufnehmen können.
2. Voraussetzung einer Online-Registrierung als Nachfrager
Voraussetzung der Online-Registrierung
als Nachfrager ist die Volljährigkeit des Nachfragers (18 Jahre alt)
im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Für eine Online-Registrierung
ist die Angabe der vollständigen Kontaktdaten sowie der weiteren persönlichen
Daten bzw. der Firmendaten gemäß dem Registrierungsformular notwendig.
3. Annahme und Ablehnung der Registrierungsanfrage
a) Die Registrierung des
Nachfragers erfolgt erst durch die Annahmeerklärung von pitch-point.
Durch das Anklicken des Buttons zur Registrierung werden die Registrierungsdaten
an pitch-point als Registrierungsangebot übertragen. Erst durch die
Annahmeerklärung von pitch-point, die gesondert gegenüber dem Nachfrager
in Textform (E-Mail, Fax oder Post) erfolgt, ist eine wirksame Registrierung
in die Datenbank von pitch-point zustande gekommen. Ein Anspruch auf Annahme
des Registrierungsangebots besteht nicht.
Die Registrierungsanfrage wird
in der Regel binnen 3 Werktagen durch pitch-point beantwortet. Ein Anspruch
auf Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.
b) Lehnt pitch-point die Registrierungsanfrage des Nachfragers ab, werden die personenbezogenen bzw. firmenbezogenen Daten des Nachfragers binnen eines Monats gelöscht.
4. Registrierung
Mit Annahme der Registrierungsanfrage durch pitch-point
werden die vom Nachfrager angegebenen Daten in der Registrierungsdatenbank
aufgenommen. Registrierte Nachfrager können die vom Autor freigegebenen
mit dem Status „aktiv“ gekennzeichneten Projekte einsehen und
mit dem Autor mittels der angegebenen Kontaktdaten Kontakt aufnehmen. Mit
dem Status „deaktiv“ oder „gelöscht“ gekennzeichnete
Projekte können von Nachfragern nicht eingesehen werden.
Eine umgekehrte
Erstkontaktaufnahme durch den Autor ist nicht möglich.
Der registrierte
Autor sieht nur die Anzahl der Nachfrager, nicht aber die Namen der Nachfrager,
die sein Projekt eingesehen haben.
5. Sonstige Registrierungsvoraussetzungen
a)
Verlage, die nach dem Kostenbeteiligungsprinzip arbeiten
Unter diesem Prinzip
wird hier verstanden, dass der Autor im Falle des Zustandekommens eines Vertrages
zwischen einem Verlag und ihm die gesamten oder einen Teil der Produktions-
und/oder Absatzkosten zu tragen hat – wie dies z.B. bei Druckkostenzuschussverlagen
oder book on demand der Fall ist.
pitch-point lehnt das Prinzip der Kostenbeteiligung
strikt ab und legt größten Wert darauf, dass keine Verlage, die
nach diesem Prinzip arbeiten, als Nachfrager die Autoren kontaktieren.
Der
Nachfrager versichert ausdrücklich, nicht nach dem Kostenbeteiligungsprinzip
zu arbeiten und dass eine Kontaktaufnahme mit dem Autor zur Unterbreitung
eines Angebotes nach diesem Prinzip strikt unterbleibt.Sollte ein solches
Angebot nach dem Kostenbeteiligungsprinzip dem Autor gleichwohl unterbreitet
werden, stellt dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vorliegenden
AGB dar, der zwingend zur sofortigen fristlosen Kündigung der Registrierung
durch pitch-point führt und eine unbefristete Sperrung einer erneuten
Registrierungsanfrage zur Folge hat.
b) Glaubhafte Vermarktungsmöglichkeit
des Verlags
Zum Schutz der bei pitch-point registrierten Autoren und ihrer
Werke prüft pitch-point, wer sich als Nachfrager registrieren lassen
möchte. Das bedeutet, dass Verlage etc. erst dann für die Registrierung
freigeschaltet werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
-
es muss für pitch-point erkennbar sein, dass der Antragsteller ein Interesse
und auch die Möglichkeit hat, Werke von Autoren zu veröffentlichen
bzw. zu vermarkten. Dies muss nicht zwangsläufig mit finanzieller Honorierung
der Autoren einhergehen, wenn dies auch in der überwiegenden Zahl der
Fälle so sein wird. So wird z.B. ein Zeitungsverlag eine Registrierung
bekommen, auch wenn dieser kein Honorar an den Autor zahlt.
- pitch-point
lässt sich von dem Nachfrager bei der Beantragung eines Zugangs zur
Registrierung versichern, dass diese nicht nach dem Kostenbeteiligungsprinzip
(siehe oben Ziffer a)) arbeiten. Erst wenn dies bestätigt wird, kann überhaupt
ein Zugang beantragt werden.
pitch-point prüft in jedem Einzelfall die
von dem Nachfrager gemachten Angaben. Sollten nach Auffassung von pitch-point
Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der Registrierungsvoraussetzungen oder
sonstige Zweifel an der Seriosität des Nachfragers bestehen, so behält
sich pitch-point das Recht vor, bei dem Antragsteller weitere Informationen
einzuholen (per E-Mail) und ggf. den Zugang zu dem geschützten Bereich
zu verweigern. Ein Anspruch auf Registrierung des Nachfragers besteht in
keinem Fall.
6. Informationspflichten des Nachfragers bei unzulässigen Projekten
Die Autoren sind verpflichtet, nur Projekte (Stoffe, Arbeitsproben usw.) anzubieten, die rechtlich zulässig sind und keine unwahren Tatsachen oder ehrverletzende Äußerungen beinhalten, insbesondere nicht gegen Strafgesetze oder Jugendschutzvorschriften verstoßen. Sollte der Nachfrager im Einzelfall Bedenken hinsichtlich einzelner Werke haben, so bittet pitch-point, dies unverzüglich zu melden, damit pitch-point ggf. die entsprechenden Schritte einleiten kann.
7. Laufzeit und Kosten der Registrierung
a) Die Registrierung beginnt mit der Annahme der Registrierungsanfrage durch pitch-point und hat eine unbefristete Laufzeit.
b) Die Registrierung ist für den Nachfrager kostenlos.
c) Die Registrierung kann vom Nachfrager jederzeit gelöscht werden. Hierfür ist eine Löschfunktion des Registrierungsaccounts vorgesehen.
d) Die Registrierung kann von pitch-point aus wichtigem Grund
fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen
(E-Mail, Telefax oder Post).
Ein zur fristlosen Kündigung durch pitch-point
berechtigter wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
- wenn der Nachfrager
gegen die vorliegenden AGB oder Registrierungsbedingungen nicht nur unerheblich
verstößt, oder
- wenn der Nachfrager einen Autor kontaktiert und
diesem ein Angebot nach dem Kostenbeteiligungsprinzip (s.o.) unterbreitet,
oder
- wenn der Nachfrager beim Autor nach Projekten mit strafbaren oder jugendgefährdenden
Inhalten (z.B. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz [JuSchG]
oder den Jugendmedienschutzstaatsvertrag [JMStV], Volksverhetzung, pornografische
Inhalte) anfragt, oder
- wenn der Nachfrager beim Autor nach Projekten anfragt,
die unter Verletzung von Urheberrechten Dritter oder sonstigen Schutzrechten
Projekte angeboten werden, oder
- wenn pitch-point von Dritten auf rechtswidrige
Inhalte (Verletzung von Urheber- und Markenrechten Dritter, Verletzung des
Allgemeinen Persönlichkeitsrechts infolge diffamierender Äußerungen
und unwahrer Tatsachenbehauptungen) hingewiesen wird, die Gegenstand einer
Anfrage sind und die Rechtswidrigkeit der Inhalte pitch-point gegenüber
glaubhaft gemacht wird.
8. Freistellung von Schutzrechten Dritter
Der Nachfrager stellt pitch-point von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte aus der Verletzung von Urheber- oder Markenrechten durch den Nachfrager ergeben können.
9. Datenschutz
a) Die Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediendatenschutzes gemäß den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert.
b) pitch-point verwendet die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG und TMG.
c) Die personenbezogenen Daten des Nachfragers werden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der Registrierung erforderlich sind (Bestandsdaten), ausschließlich zur Abwicklung des zwischen pitch-point und dem Nachfrager bestehenden Registrierungsverhältnisses verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten des Nachfragers für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistung von pitch-point bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Nachfragers.
d) Die personenbezogenen Daten des Nachfragers, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Dienstleistung von pitch-point zu ermöglichen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des zwischen dem Nachfrager und pitch-point bestehenden Registrierungsverhältnisses verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation des Nachfragers als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Nachfrager in Anspruch genommenen Telemedien.
e) Dem registrierten Nachfrager und dem registrierten Autor wird aus Gründen der Transparenz die Möglichkeit eingeräumt, die Liste aller aktuell registrierten Nachfrager einzusehen. Die Liste der registrierten Nachfrager enthält nur den Firmennamen des Nachfragers und keine weiteren Kontaktdaten. Der Nachfrager und der Autor verpflichten sich, diese Daten nicht für kommerzielle Kommunikation oder für sonstige werbliche Zwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Der registrierte Autor sieht nicht, welcher Nachfrager sein Projekt eingesehen hat. Er sieht nur, welche Anzahl von Nachfrager sein Projekt eingesehen hat.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
a) Wenn der Nachfrager Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für alle sich aus der Registrierung ergebenden Verpflichtungen der Geschäftssitz von pitch-point.
b) Wenn der Nachfrager Kaufmann ist, ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von pitch-point alleiniger Gerichtsstand. pitch-point ist aber berechtigt, den Nachfrager auch an dessen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu verklagen.
c) Die Vertragsbeziehungen zwischen pitch-point und dem Nachfrager unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
d) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand
der AGB: 07.07.2008

